
Kosten für eine private Psychotherapie
In meiner Privatpraxis für Psychotherapie kann ich nicht mit Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Die Honorierung psychotherapeutischer Behandlung bei Selbstzahlern oder Privatversicherten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine 50-minütige Verhaltenstherapie-Sitzung beläuft sich das Honorar gemäß zweifacher Ziffer 812a der GOP unter Zugrundelegung eines 2,3-fachen Steigerungssatzes auf 134,06 €. Hinzu kommt die Honorierung des obligat erstellten psychischen Befundes gemäß GOP-Ziffer 801 in Höhe von 33,52 €, ebenfalls nach 2,3-fachem Satz.
Das Honorar für probatorische Sitzungen vor Beginn der eigentlichen Therapie wird grundsätzlich gemäß Ziffer 870 zum 2,3-fachen GOP-Satz (100,56 €) berechnet, der von der Mehrheit der Kostenträger problemlos erstattet wird.
Die Rechnungen werden – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich gestellt.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Da sich jedoch die Konditionen bei den einzelnen Anbietern unterscheiden, sollten Sie vorab prüfen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn Ihre individuellen Vertragsmodalitäten ab. So kann der Fall eintreten, dass die Erstattung nur zu einem Teil erfolgt und PatientInnen für den Differenzbetrag privat aufkommen müssen. Bei Fragen hierzu, bin ich Ihnen gerne behilflich.